„Motzki“ wiederholen

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„Motzki“ wiederholen

Meinungen

Im Dezember 2020 hat der Landtag in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrages verhindert und somit den gemeinsamen Willen der übrigen 15 Bundesländer missachtet. Dieses Verhalten darf nicht ungestraft bleiben. Daher sollte man die „Motzki“ Folgen aus den 90er zur besten Sendezeit ausstrahlen und solange wiederholen bis es zur berechtigten Gebührenerhöhung gekommen ist.

Kommentare

Gespeichert von Alexander am Mo., 31.05.2021 - 18:53

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Der Gesetzgeber wird sich etwas dabei gedacht haben, als er festgelegt hat, dass alle Bundesländer einer Gebührenerhöhung zustimmen müssen. In Sachsen-Anhalt hat man sich offensichtlich nicht ausreichend repräsentiert gesehen, und anscheinend hatte man auch keine Hoffnung, dass sich dies ändert. Daher war das "Veto" Sachsen-Anhalts richtig, denn nur weil 15 von 16 einer Sache zustimmen, muss sie noch lange nicht richtig sein. Demokratie heißt eben nicht immer Mehrheitsentscheid, wohl aber, das festgelegte Prozedere der Meinungsfindung zu akzeptieren, auch wenn man mal nicht seinen Willen bekommt.

Gespeichert von Roman Roell am Mo., 31.05.2021 - 22:49
ARD-Themenpat:in

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Hallo Marcus1910, danke für den humorvollen Post rund um den Rundfunkbeitrag;-)) Aber Sachsen-Anhalt hat natürlich das Recht, wie alle anderen auch, dafür, oder dagegen zu stimmen. So sind die Regeln. Viele Grüße Roman

Hallo Roman. Hier liegt ein Fehler bei Dir vor. Es kam doch gar nicht zu dieser Abstimmung. Sie wurde nicht zugelassen und von Tagesordnung genommen. Ich hätte mich über eine Abstimmung sehr gefreut, egal mit welchem Ergebnis. Dann hätte sich die Zerrissenheit der CDU gezeigt. Inhaltlich wollen große Teile der CDU gemeinsam mit der rechtsradikalen AfD stimmen, der Koalition mit SPD und Grünen verbietet dieses aber. Herr Haseloff würde ohne Mehrheit dastehen. Was für eine Blamage. Deshalb gab es keine Abstimmung. Das ist ein sehr diktatursozialisiertes Demokratieverständnis, wenn man „Pest oder Cholera Abstimmung“ unterschlägt.

Gespeichert von Marcus1910 am Di., 01.06.2021 - 08:58

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Hier liegt sicherlich ein Missverständnis vor. Selbstverständlich muss eine Gebührenerhöhung von ALLEN Bundesändern die Zustimmung erhalten. Man stelle sich nur vor, jedes Bundeslang würde seinen eigenen unterschiedlichen Gebührentarif erheben. Dann würden alle GEZ-Verweigerer ihren Wohnsitz in das Bundesland mit dem geringsten Gebühren verlegen. Dieses würde eine Abwärtsspirale in Gang setzen, welche natürlich falsch ist.
Die Ausübung des Vetos muss abgestraft werden. Und dafür ist die Wiederholung der "Motzki" Folgen die richtige Sanktion. Der polternde Besserwessi, der die naive Ossi-Frau belehrt war ein Highlight des deutschen Nachwende-Fernsehens. Nous sommes Motzki!

Gespeichert von achja am Di., 01.06.2021 - 14:41

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Das ist ein Parlament, das eine Abstimmung gemacht hat.
Dabei ist etwas herausgekommen, was dem einen oder anderen nicht gefällt.
Soweit eigentlich normal, oder?

Eine Strafe für Abstimmungsergebnisse finde ich seltsam.
Überzeugung ist doch viel besser.
Diese Abgeordneten waren jedenfalls nicht von der Erhöhung überzeugt.

Dabei sollten sich die Politiker durchaus überlegen, was dann am Ende herauskommen soll. Aber das ist eine andere Debatte.