Wer zahlt, dem wird auch geliefert!

Mediathek und Audiothek

Wer zahlt, dem wird auch geliefert!

Inhalte

Es kann nicht sein das der Öffentliche Rundfunk über Steuermittel finanziert wird, die geschaffenen Inhalte dann aber nicht uneingeschränkt für die Öffentlichkeit verfügbar sind.

Deshalb sollten alle von den Öffentlichen produzierten Inhalten unbegrenzt und andauernd über die Mediathek abrufbar sein und auf allen Medien Verfügbar sein.

Kommentare

Gespeichert von Jamelano am Mo., 31.05.2021 - 17:05

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Der öffentlich rechtlichen Rundfunk wird nicht über Steuermittel finanziert, was gerade im Zusammenhang mit Staatsferne auch wichtig ist.

Gespeichert von marcus@localhost am Mo., 31.05.2021 - 21:00

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Das Lizenz- und Urheberrecht ist nicht einfach mal so über den Haufen zu werfen. Ist es veraltet? Ja! Leider wurde es gerade in die entgegengesetzte Richtung reformiert.
Die Forderung nach unbegrenzter Verfügbarkeit ist verständlich aber auch etwas kurzsichtig, weil da mehr dranhängt.

Trotzdem ist es interessant diese Forderung zu diskutieren, da man sicher bestimmte Hürden abbauen könnte. Bspw. die Rechte für die EU ausweiten. Da könnte die ARD durchaus eine Initiative mit anderen Rundfunkanstalten ausarbeiten, die eine EU einheitliche Rechtevergabe vorsieht. - Außerdem bleibt doch die Frage trotzdem bestehen, wenn wir dafür bezahlen, wieso gehört es uns nicht?
--- Ähnliches gilt sicher auch für Produkte der Universitäten und ich verstehe auch die Notwendigkeit der Staatsferne, allerdings sind die meisten Restriktionen ja genau vom Staat oder von Privaten Anbietern (AG Wort, GEMA, Rundfunk Staatsvertrag) geschlossen worden.

Gespeichert von Tim Becker am Do., 24.06.2021 - 17:25
ARD-Themenpat:in

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Die begrenzte Verweildauer von Inhalten ist gesetzlich im Medienstaatsvertrag der Länder festgelegt. Darüber können wir uns nicht hinwegsetzen. Der Wunsch ist absolut verständlich, die Sachlage aber komplex. Abgesehen von der gesetzlichen Depublikationspflicht, sind Verwertungsrechte bei Medien auch nicht so einfach, wie hier suggeriert wird. Einen Song auf Platte zu besitzen heißt eben nicht, dass der Song einem gehört. An Video- und Audioproduktionen sind oft verschiedene Rechteinhaber beteiligt. Und das Urheberrecht ist nicht unser Werk. Wir bemühen uns, unsere Möglichkeiten soweit wir können auszuschöpfen! Geltende Gesetze überschreiten können wir dabei aber nicht.