Grundsätze des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

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Grundsätze des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Es gilt immer noch, dass Information, Bildung und Unterhaltung gleichermaßen vermittelt werden sollten. Der Anteil der Unterhaltung wird aber durch die privaten Sender ganz gut abgedeckt, so dass in diesem Bereich das Angebot stark reduziert werden kann. Zum Beispiel Serien, Spielfilme und Shows ohne oder mit geringem Bildungsanteil, aber auch Massensportveranstaltungen auf das nötigste reduzieren.

Kommentare

Gespeichert von RGP am Mi., 02.06.2021 - 14:22

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Dieser Idee, in der ich auch berechtigte Kritik entdecke, stimme ich unumwunden und vollständig zu. Mit ihrer Verwirklichung ließe sich wahrscheinlich sogar Geld sparen oder die Qualität erhöhen.