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Die zeitliche Begrenzung der Online-Verfügbarkeit – insbesondere von Eigenproduktionen – sollte wegfallen.
Mir ist bewusst, daß es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt, weil das Privatfernsehen es so "unfair" findet, daß das mit Rundfunkgebühren finanzierte Backend nachgeradezu unbegrenzt Content vorhalten könnte, während die armen, gebeutelten "Privaten" das ja alles aus eigener Tasche bezahlen müßten…
Wie sieht es aber mit den Rechten der Zuschauer aus, die gerne jederzeit Harald Leschs älteres Werk – das mit den eigenen Gebühren finanziert wurde – weiterhin anschauen wollen?
Oder nach 10 Jahren einen Überblick über alle Monitor-Berichte zu einem bestimmten Thema sehen wollen?

Kommentare

Gespeichert von novus am Mi., 02.06.2021 - 23:36

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+1

Gespeichert von Echt Jetzt am Do., 03.06.2021 - 18:03

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Es müsste doch möglich sein, allen Gebührenzahlern ein Clubangebot zu machen, und diesem Club die ja schon bezahlten Inhalte zugänglich zu machen. Wäre sogar bereit, dafür eine öffentlich-rechtliche „Plus“-Mitgliedschaft abzuschließen.

Gespeichert von Tim Becker am So., 27.06.2021 - 11:06
ARD-Themenpat:in

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Da du die Hintergründe zur Verweildauer schon kennst, kann ich nicht mehr viel beitragen. Uns ist es keine Freude, wenn tolle Inhalte wieder verschwinden. Wir bemühen uns zunehmend, das auch in der Programmplanung zu berücksichtigen. Urheber- und Verwertungsrechte sind ein großes, komplexes Thema.