Sendeanstalten und Inhalte zusammenlegen

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Sendeanstalten und Inhalte zusammenlegen

Ein geografisch kleines Deutschland braucht keine 16 Landesanstalten. Nehmt euch ein Beispiel am Wetterbericht. Die 4 Himmelsrichtungen reichen aus. Gestaltet die Sendekanäle nach Themen inkl. passender Mediathek: Sport, Unterhaltung, Politik, Wissen. Die Gebühren könnte man halbieren und auf die Werbung verzichten. Das wäre mal ein diskussionswürdiges Modell.

Kommentare

Gespeichert von humboldtblau am Do., 03.06.2021 - 13:37

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Doch, der Föderalismus festigt auch unsere Demokratie, da Fernsehen als ganzes durch Partikularinteressen weniger beeinflusst werden kann. Schauen Sie sich France Television in Frankreich an, da haben Sie vielseits ein politisch stummes Fernsehen, dass Politik abnickt.

Läuft es in Frankreich schlechter? Dort gibt es auch eine funktionierende Demokratie und die Bürger sind meiner Meinung nach auch kritischer gegenüber ihrer Regierung und machen nicht alles mit. Das "politisch stumme Fernsehen" macht da scheinbar keinen Unterschied. Ich glaube generell die Wirkung und Einfluß der ÖR wird maßlos überschätzt.

Gespeichert von humboldtblau am Do., 03.06.2021 - 13:39

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ich bezahle für gut 20 Öffentlich rechtliche Sender sehr, sehr gerne. Sie werden es auch tun, wenn Sie sich die teils miserable Qualität in Polen oder Frankreich anschauen. Da reicht das Fernsehen für den nächsten Einkauf im Hypermarché.

Gespeichert von Clide am Do., 03.06.2021 - 14:17

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Danke für die Kommentare. Natürlich stellt sich die grundsätzliche Frage des Umfangs und es bedeutet nicht gleich die Abschaffung sämtlicher öffentlicher RF und TV Anstalten oder stellt deren Auftrag oder Unabhängigkeit in Frage. Aber es ist heute mehr denn je nur ein Teil der Medienlandschaft und wird auch nur noch so genutzt. Und dann darf man schon Fragen wieviel öffentlichen finanziellen Spielraum räumt man diesem Medium ein? Wieviel Regionalität brauche ich? Die seriösen Tageszeitungen haben diese Rubrik z.B. deutlich gekürzt.

Gespeichert von michas1985 am Do., 03.06.2021 - 16:07

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In der Bevölkerung besteht m.E. weitgehend kein Verständnis dafür, warum das System "Öffentl.-Rechtl. Rundfunk" unbedingt 21 TV-Sender sowie 74 Radio-Sender benötigt, welche sich programmatisch mittlerweile zur Aufgabe gemacht haben mit den Privatsendern zu konkurrieren. Hier findet m.E. eine Abkehr vom eigentlichen öR Auftrag statt.

Ferner sind hierbei die (Tochter-)Gesellschaften und Produktionsfirmen der LRA nicht zu vergessen, welche nicht der "staatlichen" Medienkontrolle unterliegen, sondern als reine Wirtschaftsunternehmen tätig sind. So wird eine TV-Show durch ein Privatunternehmen produziert, welches die LRA abnimmt und mit öR-Beitrag bezahlt... wer verdient nun was dabei?!

Gespeichert von G. Koopmann am Fr., 04.06.2021 - 13:52

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Es wäre ein sinnvolles Zeichen, wenn statt ständig höhere Rundfunkgebühren zu fordern und gleichzeitig immer mehr Sender zu gründen, doch mal alles auf den Prüfstand käme und ggfs. auch die Zusammenarbeit mit dem ZDF, z. B. bei den hohen Kosten für den Bereich Sport, überdacht und durchgerechnet würde.

Volle Zustimmung. Es stellt sich nur die Frage wer stößt das an? Länder und Minister haben da eher kein Interesse. ARD und ZDF? Auf die Konsumenten, sprich uns, wird man nicht hören. Welche Möglichkeit bleibt? Hier im Forum können Sie sich äussern und so wie es hier bei allen Themen zergliedert und unorganisiert ist stellt sich mir die Frage ob das System des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens überhaupt ein Thema ist?

Man sollte die Hoffnung nie aufgeben. Vielleicht werden die Vorschläge in diesem Forum ja gebündelt und ernst genommen und die Intendanten öffnen sich und versuchen, ihr System mal kritisch zu hinterfragen und nicht nur beleidigt zu reagieren, wenn die nächste Gebührenerhöhung auf sich warten lässt.

Auch ich stimme hier komplett zu. Weniger wäre definitiv mehr. Ich bin beispielsweise jedes Mal überrascht, allein wie viel WDR-Versionen mein Fernseher im Suchlauf findet.
Hier wäre vor der nächsten Gebührenerhöhung tatsächlich erstmal Kostenreduzierung angesagt.

Gespeichert von wien 3456 am So., 06.06.2021 - 12:12

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Die ARD hat keine 16 Länderanstalten. Die meisten Anstalten der ARD senden für 2 oder mehr Bundesländer. Bsp: SWR für BW und RP, MDR für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, NDR für HH, Niedersachsen, SH und MV. Da einige Bundesländer mehr Einwohner als Nationalstaaten in Europa haben, ist diese Vielfalt gerechtfertigt. Zusammenlegungsbedarf sehe ich nur bei den sehr kleinen Anstalten für Bremen (Radio Bremen zum NDR) und dem Saarland (SR zum SWR).

Gespeichert von Clide am So., 06.06.2021 - 15:55

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Es sind z.Zt. noch 9 Landesrundfunkanstalten. Aber es scheint Bewegung in die ARD zu kommen. Man plant 5 ÖR Sender abzuschalten. Zusätzlich wird man sich wohl auch mehr Richtung digitale Verbreitungswege orientieren. Sollte auch in den nächsten Jahren die Mieterbindung an die Kabelanbieter per Mietvertrag wegfallen und die Kabelnetz Empfangsgebühren steigen werden sich zwangsweise neue Vermarktungswege aufdrängen. Die Rundfunkgebühr (-steuer) wird dann noch fragwürdiger in ihrer Höhe.

Es gibt einen Unterschied zwischen Rundfunkanstalt und Sender. Die ARD hat 9 Rundfunkanstalten, aber (mit Kooperationen) 18 TV Sender. Deshalb heißt es "Arbeitsgemeinschaft". Ihr Beitrag ist nicht eindeutig: Sie schreiben, man plane 5 ÖR abzuschalten. Meinen Sie damit Rundfunkanstalten oder TV-Sender? Was ist Ihre Quelle? Bitte nicht einfach irgendwas behaupten, sondern bitte immer seriös belegen. Es gibt keine flächendeckende "Bindung" der Mieter an Kabelgesellschaften per Mietvertrag oder gar den Zwang dazu. Die Kabelgebühr gar indirekt über die Miete zu zahlen, ist nicht mehr üblich. Jeder darf überdies kündigen und die Angebote über DVB-T2-HD, Satellit oder das Internet nutzen.

Da möchte ich dann doch Folgendes nachreichen:
Zu dem Thema Abschaltung TV Programme bzw. mögliche Verlagerung "online" oder wie es korrekt heißt "keine weitere Beauftragung im Medienstaatsvertrag" ist ein sehr ausführlicher Artikel am 2.6.2021 auf deutschlandfunk.de unter "Die Nachrichten" mit der Überschrift "Länder wollen weniger Programme beauftragen" erschienen.

Der zweite Nachtrag zu dem Thema Sammelverträge mit Kabelanbietern für Mietverhältnisse haben sich Bundestag und Länderkammer mit einer Übergangsfrist auf den Auslauf der "Bindung" für Mitte 2024 geeinigt. Ein Artikel dazu ist u.a. am 21.4.2021 in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift "Telekommunikationsgesetz" erschienen, Autor Herr Benedikt Müller -Arnold. Lt. diesem Artikel könnten ca. 12 Millionen Haushalte betroffen sein.