Bildungsauftrag zur Vermittlung von Datenschutz erfüllen

Programmideen

Bildungsauftrag zur Vermittlung von Datenschutz erfüllen

Film/Serie

Sie zeigen in Beiträgen auf, wie die Datenkraken Google, Facebook, Amazon und andere, die Bürger zu Objekten machen. Eine Serie, die den Zuschauern die Bedeutung von Datenschutz erklärt und die Konsequenzen von fehlendem/r Datenschutz und -sicherheit auch für die Zukunft sichtbar macht. Spannende 45minütigen Sendungen als Spielfilm auch als Zukunftsfiktion. Eventuell mit einem Ermittlerteam, das ausgehend von dem Schaden erforscht, wie es dazu kommen konnte, von wegen "Ich habe doch nichts zu verbergen. "Evt. unterstützt das BSI oder der Chaos Computerclub bei der Expertenberatung? Parallel dazu eine Serie, wie man digitale Geräte sicher und datenschutzfreundlich als Nicht-ITler betreibt.

Kommentare

Gespeichert von GEZ-weg-mit-de… am Do., 10.06.2021 - 18:04

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Das ist tatsächlich eine der halbwegs sinnvollen Vorschläge. Auf der anderen Seite muss man aber auch zu diesen Theman fragen: Wozu braucht es dafür einen GEZ-Zwangsfunk? Im freien Internet gibt es sehr viele solcher Angebote. Sie kosten nicht einmal eine Zwangsgebühr.

Sie zahlen auch "Zwangsgebühren" für Feuerwehr und Polizei, auch wenn Sie sie nicht brauchen oder wollen. Finden Sie sich doch bitte mit dem im Grundgesetz verankerten, und durch Urteile bestätigen gesetzlichen Vorgaben in unserem Land ab. Beteiligen Sie sich, machen Sie Verbesserungsvorschläge. Alles gut und willkommen. Aber das ewige "Ich will das alles nicht" ist ein persönliches Einzelschicksal und bringt weder Sie noch das Thema voran

Gespeichert von HeldImErdbeerfeld am Do., 10.06.2021 - 21:22

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Umso wichtiger ist es doch, das der öffentlich rechtliche Rundfunk nicht selbst auch noch seine eigenen Zuschauer oder Zuhörer auffordert, sich genau auf solchen Plattformen an einzelnen Sendungen zu beteiligen

Held, das finde ich ganz wichtig!

Journalist:außen:innen haben eine Vorbildfunktion. Sie kann negativ genutzt werden (Genderei, Aufforderung zur Nutzung datenschutzfeindlicher Medien) oder positiv.

Es gibt datenschutzfreundliche sogenannte soziale Medien, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur bekanntmachen, sondern auch zu deren Nutzung aufrufen sollte, wie das jetzt mit datenschutzfeindlichen sogenannten sozialen Medien geschieht.

Finde ich auch. Eine Einladung zum Mitmachen auf datenschutzfeindliche Plattformen sollte, wenn sie denn sein muss, immer mit einem großen Warnhinweis versehen sein. Langfristig wünsche ich mir die Verbannung der datenschutzfeindlichen Plattformen aus den ÖR. Es ist sehr inkonsequent, einen negativen Beitrag über z. B. Facebook zu bringen und anschließend in der nächsten Sendung zur Beteiligung auf Facebook aufzurufen. Die ARD stellen dadurch ihren eigenen kritischen Bericht in Frage.

Gespeichert von KeFre am Do., 10.06.2021 - 23:36

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Diese Themen werden doch bereits in diversen Sendungen - TV und Radio - immer wieder behandelt.

Ja, das stimmt, aber die Sendungen erreichen die Menschen nicht wirklich, da Ja, das stimmt, aber die Sendungen erreichen die Menschen nicht wirklich, da es für viele nicht vorstellbar und zu abstrakt ist. Sie erkennen nicht, welche Auswirkungen fehlende Datensparsamkeit und fehlende Datensicherheit auf sie selbst hat. Es fehlt bei vielen auch an der Kompetenz bei Einrichtung von Browser und Schutz-Apps und sie scheitern schon an der Einrichtung eines AdBlockers.

Gespeichert von International am So., 13.06.2021 - 15:19

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Das aber bitte nicht auf einem der "Dritten" Programme, sondern im Hauptprogramm zur Hauptnutzungszeit! 

Die Idee halte ich auch für wirklich wichtig, besonders in der Zeit der DS-GVO, mit der sich so gut wie niemand der Privatpersonen jemals beschäftigt hat, weil alle meinen "mich betrifft das nicht", was falsch ist. - Ja, den Satz habe ich bereits mehr als nur ein mal gehört. 
 
Als Serie insgesamt, hielte ich das Projekt für am sinnvollsten, weil so zusammenhängend hervorragend auch Hintergründe beleuchtet werden könnten. Jeweils mit einer abgeschlossenen Folge zu einem abgeschlossenen Bereich.

Gespeichert von RGP am Sa., 26.06.2021 - 20:25

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Die Schrems-Urteile des Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind zu unbekannt.

Das Schrems-Urteil II vom 16. Juli 2020 (Sommer-/Urlaubszeit, vielleicht deshalb zu wenig bekannt) hat das Datenschutzrecht in weiten Teilen Europas, besonders in der Europäischen Union (EU), stark verändert, aus Bürger- und Verbrauchersicht sehr verbessert. Die Konsequenzen für Website-Betreiber (auch Privatpersonen) und Videokonferenz-Nutzer sind viel zu unbekannt. Betroffen sind beispielsweise auch Vereine, Selbständige, Kanzleien, Arztpraxen, Kirchengemeinden, Kleinbetriebe usw.

Das Problem sind die vielen bekannten großen Internet-Unternehmen mit Sitz in den USA. Datenschutz wie in der DSGVO gibt es dort nicht.