Wählbarkeit der Rundfunkräte

Das beschäftigt mich außerdem...

Wählbarkeit der Rundfunkräte

In einer Demokratie darf der Bürger über die Verwendung seiner Steuern via Wahlen mitbestimmen, wie es der Grundsatz „No taxation without representation“ gebietet.
Wir sollten die also die Rundfunkräte wählen dürfen.
Wahlen könnten direkt etwa parallel zur Europawahl oder indirekt durch die Bundesversammlung erfolgen.

Kommentare

Gespeichert von Josef Vogt am Fr., 11.06.2021 - 12:07

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Ich habe den Eindruck, dass die Rundfunk- und Fernsehräte zu Politik lastig sind. Weshalb sind die MP's der Länder Kraft Amtes dort Mitglied? Ich könnte mit vorstellen, dass Mitglieder für diese Gremien in einer Wahl durch die Beitragszahler ähnlich der Sozialversicherungswahl gewählt werden. Dazu könnten Wahllisten von Interessengruppen gebildet werden, z.B. Kultur , Sport, Kirchen, Politik, u.a., die dann Personen benennen, die sich dann öffentlich vorstellen und um Stimmen werben.

Gespeichert von DMA-Kolb am So., 13.06.2021 - 14:31

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wer zahlt schafft an, insofern ein wichtiger Baustein im Mosaik!
Doch wer stimmt dann ab - die Senioren (so wie ich es bin), unsere alternde Gesellschaft, die die eigene Historie mitbringt und verteidigt - die Gefahr besteht, uns ich finde das nicht attraktiv.
die Jungen sind eh schon dabei, sich zu verabschieden oder haben es schon - so wird es eher nichts

Gespeichert von Hartwig Müller am Mo., 21.06.2021 - 11:27

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Im Prinzip ein bedenkenswerter Vorschlag, nur wir als Wahlvolk sind ja schon bei anderen u.U. sinnvollen Mitbestimmungsgremien (z.B. bei den Krankenkassen oder im RVR) sowohl bei der Kandidatenaufstellung als auch bei der Wahl(-Beteiligung) überfordert. Im Endeffekt werden dann die Vertreter von großen Wahlgemeinschaften entsendet und bewirken nichts, weil sie nicht wirklich an der Beschlussfindung beteiligt sind. Dann lieber so lassen, wie es ist.

Gespeichert von Frederik_ARD am Fr., 25.06.2021 - 14:43
Team ARD

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Hallo Nutzer,

danke für dein Feedback.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Rundfunkräte legen die einzelnen Länder fest. Darin ist auch geregelt, wie sich die Aufsichtsgremien der Sender (bzgl. Staatsferne, Diversität, Aktualität und Gleichstellung) zusammensetzen. Die Landesparlamente haben also die Aufgabe, eine sinnvolle Zusammensetzung der Rundfunkräte sicherzustellen und zu klären, ob alle Perspektiven der Gesellschaft ausreichend vertreten sind. (1/2)

Das BVerfG hat mit Urteil von 2014 die zulässige Anzahl staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien auf ein Drittel begrenzt, die Landesparlamente könnten den Anteil weiter reduzieren. Alle Mitglieder im Rundfunkrat, egal ob staatsnah oder nicht, sind allein der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks verpflichtet.

Wir freuen uns auf dein Feedback.

Liebe Grüße
Frederik (ARD)
(2/2)