Gleiches Recht für Abtreibungsgegner und Feministinnen

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Gleiches Recht für Abtreibungsgegner und Feministinnen

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Mir ist aufgefallen, daß zwar so ziemlich jede Fridaysforfuture-Demo mit viel Tara in den Nachrichten aufgegriffen wird, aber wenn Abtreibungsgegner für den Schutz von Babys im Mutterleib demonstrieren, interessiert das in der Tagesschau kein Schwein (sorry). Damals hat ein mongoloides Mädchen, das aber super klarkommt und im Beruf ist und so erzählt, warum sie froh ist trotz Behinderung nicht abgetrieben worden zu sein. Und draußen krakelen die Linken: "Hätte man euch abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!" Wie krank ist denn so was? Und diese Sicht, die von dem mongoloiden Mädel, die kommt einfach im Fernsehen ÜBERHAUPT nicht vor, nur Frauenrechte, Frauenrechte! Zu einseitig!

Kommentare

Ja. Die Anzahl Teilnehmer ist für Nachrichten ein sehr wichtiges Kriterium. Deswegen wird darüber auch immer so viel gestritten. Ich finde das aber auch nachvollziehbar, das es ein Relevanzkriterium ist.

Eher "nein", denn hier wird was durcheinander geworfen. Die Frage war doch so zu verstehen, ob die Teilnehmerzahl ein Kriterium für wohlwollende Berichterstattung seitens der ÖR über die jeweiligen Anliegen ist. Das ist bei den ÖR objektiv nicht der Fall, wie man an "Pegida" sieht. Sondern die ÖR unterlegen bei ihrer Berichterstattung jeweils gewisse Tendenz pro oder contra. Ich halte, aus unterschiedlichen Gründen, weder von FFF noch von "Lebensschützern" noch von "Pegida" sonderlich viel. Die ÖR aber machen hier Unterschiede, die in diesem Sinne journalistisch nicht fair sind.

Gespeichert von André am Sa., 26.06.2021 - 10:09

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Sie sprechen ein wichtiges Thema an.

Auch eine kritische Begleitung des EU-Parlaments zum Matic-Report hätte man sich gewünscht.
Widerspricht doch dieser dem Grundgesetz und überschreitet die Zuständigkeit des EU-Parlaments zur Gesundheitspolitik.

Das BVerfG begründet:
“Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG, “Würde des Menschen”).
Die Schutzpflicht des Staates verbietet nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das sich entwickelnde Leben, sondern gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen.”
(BVerfGE 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch I)