Pro-Kopf-Umlage für alle deutschen Staatsbürger
Es war gut und richtig die Geräteumlage seinerzeit abzuschaffen. Im 21. Jahrundert mit allgegenwärtigr Empfangstechnik war es schlicht absurd, weiterhin einzelne Empfangsgeräte abfragen zu wollen. Die Haushaltsabgabe war insofern ein Schritt in die richtige Richtung. Doch sie ist ungerecht, denn die Haushaltsgrößen und -zusammensetzungen sind sehr ungleich. Daher sollte eine Kopfabgabe ab 14 Jahre eingeführt werden. Für Menschen, die in großen Haushalten leben (>4 Personen) könnte es eine Befreiung geben. Empfänger von Transferleistungen sollten die Abage selbstverständlich erstattet bekommen. Das würde insgesamtmehr Gebührengerechtigkeit schaffen.
Kommentare
Es geht nicht um eine Steuer…
Es geht nicht um eine Steuer, sondern um eine Abgabe, das ist rechtlich ein Unterschied. In meinen Augen sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk möglichst vielen Menschen und möglichst frei zur Verfügung stehen. Eine Verschlüsselung halte ich daher für genau den falschen Weg. Zumal es technisch keine sinnvoll umsetzbare Möglichkeit gibt, den einmal entschlüsselten Stream umzukodieren und an anderer Stelle frei lesbar zur Verfügung zu stellen. Es geht mir nicht um die Schaffung von Zugangsbarrieren, sondern nur um eine verlässliche Finanzierung. Das eine sollte nach meiner Meinung getrennt vom anderen gedacht werden.
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Als Alternativvorschlag…
Als Alternativvorschlag möchte ich zu der von Ihnen angeregten Kopfpauschale ein Pay-per-view anregen. Wer etwas konsumiert, zahlt dafür, wer es nicht tut, zahlt eben nicht.
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Im 21. Jahrhundert mit der Möglichkeit den Rundfunk digital zu übertragen und zu verschlüsseln wäre es ganz einfach gewesen für jedes Empfangsgerät einen Gebühr zu erheben.
Ohne Beitrag keinen Schlüssel, ohne Schlüssel kein Rundfunkempfang.
Eine neoliberale Kopfsteuer zur Rundfunkfinanzierung hätte das Problem das diese in den Staatshaushalt fließen müsste und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in jeder Haushaltsperiode neu debatiert würde.
Beides ist politische nicht gewünscht, und deswegen ist der Rundfunkbeitrag so wie er ist.
Da der Rundfunk angeblich zur Grundversorgung gehört wäre es allerdings logisch wenn der Bund bei Arbeitslosgengeld II Bezug den Beitrag zahlt.