Eigenverantwortung der jeweiligen Rundfunkanstalten einschränken!

Menschen und Meinungen

Eigenverantwortung der jeweiligen Rundfunkanstalten einschränken!

Sonstiges

„Mit der siebten Novellierung, die zum 1. 4. 2004 in Kraft trat, wurde der Rundfunkstaatsvertrag um den neuen Paragraphen 11 zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergänzt. Darin heißt es, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe »bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen!“ (Quelle: https://www.ard.de/home/Programmgrundsaetze/554870/index.html)

Die ARD veranstaltet 11 Fernsehprogramme über 9 Landesrundfunkanstalten, wobei jede Landesrundfunkanstalt Eigenverantwortlich sein Programm definiert und mit einigen Sendungen „das Erste“ der ARD speist! Im Gegensatz zu früher ist im digitalen Zeitalter es jedem Zuschauer möglich alle Rundfunkanstalten mit Ihren „Dritten Programmen“ zu empfangen, was somit eine Programmerweiterung für den Zuschauer zu folge hat und die Landesrundfunkanstalten mit der Ausstrahlung ihres Fernsehprogramms nicht mehr nur auf Ihre Region beschränkt sind. Natürlich sind die Regionalen Nachrichten als auch der Sport aus der Region ein wichtiger Bestandteil der jeweiligen Rundfunkanstalten, doch was dann zusätzlich folgt, ist von der Gesamtbetrachtung der ARD Programmfamilie als beschämend und nicht mehr Effektiv zu betiteln! Gerade die Ausgewogenheit der Angebote und Programme und hoffentlich auch den Anspruch über die ARD Programmfamilie jedem Zuschauer ein Angebot zu unterbreiten, kommt bei den jetzigen Strukturen, sofern man rein das Fernsehprogramm betrachtet zu kurz! Wenn an einem Samstag Abend um 20:15 Uhr auf 4 Fernsehsendern zeitgleich unterschiedliche Krimi's laufen, sehe ich die mögliche Ausgewogenheit der Angebote und Programme nicht mehr gewährleistet! Wenn an einem Freitag Abend um 22:00 Uhr 5 Fernsehsender der ARD eine Talkshow bringen, kann man nicht mehr von einem Anspruch sprechen, halbwegs jedem Zuschauer ein Programmangebot als ARD Programmfamilie unterbreiten zu wollen! Hier wird die Bandbreite an möglichen Angeboten massiv geschmälert und eröffnet nicht einmal dem Zuschauer der gerne Talksendung sich anschaut, umfassend auch alle Angebotenen Talksendungen zu sehen, wenn alle zeitgleich am selben Tag gesendet werden! Gerade der Anteil an Krimi's in „das Erste“ ARD lag zum Beispiel 2019 bei ca. 28 % und für die gesamte ARD Programmfamilie bei ca. 10 %, hier noch von einem Ausgewogenen Angebot zu sprechen, gerade mit Blick auf andere Film Genre wie Komödie, Western, Aktion, Thriller, Science Fiction etc., erschließt sich mir nicht! Da es keine Rücksprachen noch Absprachen innerhalb wohl dieser ARD Programmfamilie unter den einzelnen Rundfunkanstalten gerade was die Programmgestaltung und das Angebot gibt! Gerade aufgrund des eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraumes der jeweiligen Rundfunkanstalten der ARD angeht, ist das Ergebnis zu den eigentlichen Möglichkeiten als mangelhaft bis ungenügend zu bezeichnen! Sendegewohnheiten der Zuschauer als auch die Einschaltquoten bzw. Marktanteile der jeweiligen Rundfunkanstalten dürfen hierbei keine Rolle spielen, sofern es darum geht, allen Zuschauern über die ARD Programmfamilie annähernd ein Programmangebot bieten, schließlich leben wir nicht mehr im Zeitalter, wo der Zuschauer nur ARD, ZDF und 1 bis 2 der "Dritten Programme" empfangen kann!